
Vortrag auf dem Blumengroßmarkt Hamburg mit John Langley

Bei der Vorstellung unserer Produkte steht das Thema Kassen aus aktuellem Anlass im Vordergrund. Gerne informieren wir Sie aber auch zu unseren weiteren Produkten wie
Sie finden uns auf folgenden Börsen:
Stuttgart – Grüne Börse Stuttgart
06. März 2016, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Stuttgart (http://www.blumengrossmarkt.de/neuigkeiten/gruene-boerse-fruehjahr-2016)
Köln – Kölner Frühling
12. März 2016, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Köln (http://www.koelner-fruehling.de/)
Frankfurt – FloraTrend
12. März 2016, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
13. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Frankfurt (http://www.bzg-ffm.de/)
Hamburg – Norgarflor
19. März 2016, 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr und
20. März 2016, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Hamburg (http://www.norgarflor.de/)
Karlsruhe – Gärtner- und Floristenbörse
20. März 2016, 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Karlsruhe (http://www.blumengrossmarkt-karlsruhe.de/)
Mannheim – Gärtner- und Floristenbörse
24. April 2016, 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Gelände des Blumengroßmarkt Mannheim (http://bgm-mannheim.de/)
Die Weltleitmesse für die “Grüne Branche”, die IPM in Essen, findet dieses Jahr vom 26.01. – 29.01.16 statt.
Wir präsentieren Ihnen in Halle 9.1, Stand A11 unsere neuesten Produkte und Innovationen.
Bei einem leckeren Kaffee stellen wir Ihnen unsere aktuellen Kassen- und Warenwirtschaftssysteme vor. Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Kassenrichtline für Deutschland (GdPDU, GoBS, GoBD) und Österreich (E131).
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Systeme für den Groß- oder den Einzelhandel einsetzen wollen. Die p+w Systeme unterstützen Sie dabei.
Auch dezentrale Systeme mit Filialanbindung gehören seit Jahren zu unserem Programm.
Unsere mobilen Lösungen helfen Ihnen bei der Bewältigung aller Aufgaben, die ein ortsunabhängiges Arbeiten erwarten.
Auch unser Klassiker, das Schleifendrucksystem p+w Printing, werden wir an unserem Stand präsentieren.
Damit wir Ihren Besuch an unserem Stand besser koordinieren können freuen wir uns über Ihre Anmeldung, per Telefon (06806-91289-0), per Fax (06806-91289-20) oder per eMail (info@puw-gmbh.de).
Worum handelt es sich?
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Diese regelt die Aufbewahrung digitaler Unterlagen und die Mitwirkungspflicht bei Betriebsprüfungen.
Seit dem 01.01.2015 sind die GDPdU und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssystem) (DV=Datenverarbeitung) in die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) integriert.
Seit wann gilt diese Richtlinie?
Die Richtlinie gilt seit dem 01.01.2002 und regelt das Recht der Finanzverwaltung auf elektronische Prüfung (gem. $147 Abs. 6 AO4). Wenn ein DV-System vor dem 26.11.2010 angeschafft wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006. Danach müssen alle DV-Systeme den GoBD entsprechen!!!
“Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO)”
Bin ich von den GoBD betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmer, die Daten digital erstellen oder weiterverarbeiten. Die Anforderungen der Finanzämter an die Darlegung der Firmendaten wachsen stetig und die steuerliche Außenprüfung mit Hilfe des firmeneigenen EDV-System auf elektronischem Weg nimmt zu.
Es müssen alle Belege, die elektronisch erstellt wurden und steuerrelevant sind elektronisch verwertbar sein!!!
Muss ich meine DV-Daten für die GoBD besonders sichern?
Auf die Datensicherheit und die Unveränderbarkeit der Daten ist großes Augenmerk zu legen. Steuerrelevante Daten sind 10 Jahre aufzubewahren. Etwaiger Datenverlust kann dazu führen, dass die gesamte Buchführung in Frage gestellt wird. Im schlechtesten Fall kann das bedeuten, dass der Steuerprüfer Ihre Einnahmen schätzt, was zu unkalkulierbaren Risiken führt.
Welche Formen der Außenprüfung kennt die GoBD?
Die Außenprüfung nach GDPdU/GoBD kennt 3 Formen (Z1, Z2, Z3):
• unmittelbarer Lesezugriff (Z1)
„Die Finanzbehörde hat das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software zur Prüfung der gespeicherten Daten einschließlich der jeweiligen Meta-, Stamm- und Bewegungsdaten sowie der entsprechenden Verknüpfungen (z. B. zwischen den Tabellen einer relationalen Datenbank) nutzt. Dabei darf sie nur mit Hilfe dieser Hard- und Software auf die elektronisch gespeicherten Daten zugreifen. Dies schließt eine Fernabfrage (Online-Zugriff) der Finanz-behörde auf das DV-System des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde aus. Der Nur-Lesezugriff umfasst das Lesen und Analysieren der Daten unter Nutzung der im DV-System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten (z. B. Filtern und Sortieren).“
– Notwendigkeit der Bereitstellung eines eigenen Prüfer-PCs
– Einrichtung von Zugangsberechtigungen notwendig
– Prüfer prüft vor Ort und erhält Einblick in den laufenden Betrieb
• mittelbarer Zugriff (Z2)
„Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen auch verlangen, dass er an ihrer Stelle die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet oder von einem beauftragten Dritten maschinell auswerten lässt, um anschließend einen Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Es kann nur eine maschinelle Auswertung unter Verwendung der im DV-System des Steuerpflichtigen oder des beauftragten Dritten vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten verlangt werden.“
– Bereitstellung eines eigenen Prüfer-PCs
– Eine Person muss zur Unterstützung des Prüfers abgestellt werden (Zeit und Kosten)
– Prüfer prüft vor Ort und erhält Einblick in den laufenden Betrieb
• Datenträgerüberlassung (Z3)
„Die Finanzbehörde kann ferner verlangen, dass ihr die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten, einschließlich der jeweiligen Meta-, Stamm- und Bewegungsdaten sowie der internen und externen Verknüpfungen (z. B. zwischen den Tabellen einer relationalen Datenbank), und elektronische Dokumente und Unterlagen auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden. Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, selbst Daten aus dem DV-System herunterzuladen oder Kopien vorhandener Datensicherungen vorzunehmen.“ (Quelle: Bundesministerium für Finanzen, GZ IV A 4 – S 0316/13/10003, DOK 2014/0353090)
– Der Prüfer prüft in der Regel außer Haus
– steuerlich relevante Daten sind in maschinell auswertbarer Form auf Datenträger (CD, USB-Stick nicht in allen Bundesländern) zur Verfügung zu stellen (inkl. Dateistruktur und Datenfeldern)
– Auswertung der Daten mit einem Prüfprogramm (IDEA)
– idealerweise GDPdU- kompatibles Format wegen IDEA
Was passiert, wenn die Pflichten der GoBD nicht erfüllt werden?
Die Verantwortung für Umsetzung der GoBD liegt allein beim Steuerpflichtigen. Das Strafmaß bei Nichterfüllung hängt vom Einzelfall ab. Es können Bußgelder bis zu 25.000 Euro durch Unterlassen von Angaben, unrichtigen oder unvollständigen Angaben erfolgen, wenn daraus Steuern verkürzt wurden. Darüber hinaus können Zwangsmittel bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten verhängt werden. Weiterhin ist die Schätzung dann möglich, wenn die Beweiskraft der Buchführung in Zweifel gezogen werden kann. Die Konsequenzen sind unkalkulierbar.
FAZIT:
Viel Zeit bleibt nicht mehr um Ihr EDV-System GDPdU sicher zu machen. Wir bieten Ihnen Warenwirtschafts- und Kassensysteme – und das seit mehr als 20 Jahren. Durch unsere lange Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Partner. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder sich für unsere Produkte interessieren, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
All unsere Systeme entsprechen den Anforderungen der aktuellen Richtlinie und sind mit einer Schnittstelle im IDEA Format ausgerüstet.
Gehen Sie kein Risiko ein und lassen Sie sich zum Thema beraten!
Die Bilder unsers Messestandes auf der spoga+gafa 2013 in Köln sind hochgeladen.
Hier gelangen Sie zur Galerie: https://puw-gmbh.de/galerie/messen-und-borsen/gafa-koln/spogagafa-2013/
Auch in diesem Jahr stellen wir unsere Produkte auf der spoga gafa in Köln aus. Sie erhalten dort Informationen zu unseren Kassen- und Warenwirtschaftssystemen, der Video-Überwachungstechnik, unseren Hompage- und Shopsystemen und vielem mehr.
Messegelände Köln // 8. – 10. September // Halle 09.1 // Stand C021
Öffnungszeiten: Sonntag und Montag von 09:00 – 18:00 Uhr, Dienstag von 09:00 – 17:00 Uhr
Wir freuen uns auf Sie.
Besuchen Sie uns: Halle 9.1 / Stand A29
vom 22. – 25. Januar 2013 in den Messehallen in Essen.
Neben einem leckeren Kaffee erwarten Sie wieder viele Neuigkeiten.
Lassen Sie sich überraschen.
Damit wir Ihren Besuch an unserem Stand besser koordinieren können freuen wir uns über Ihre Anmeldung, per Telefon (06897-60000), per Fax (06897-600020) oder per eMail (info@puw-gmbh.de).
p+w Service Pack XI wird mit der IPM (22.01.2013 -25.01.2013) freigegeben
|
Die wichtigsten Neuerungen sind im Überblick
|
Wir empfehlen Ihnen aufgrund der vielen Änderungen das Service Pack XI zu installieren, damit Sie die Aktualität und auch die bessere betrieblichen Nutzung der Software nicht verpassen. Viele Kunden haben sich für die vorteilhafte Update– Vereinbarung mit P&W entschieden. Diese Kunden haben bereits mit der Zahlung der monatlichen Update-Pauschale das Service Pack XI käuflich erworben. Das Service Pack XI muss nur noch installiert werden. Kunden die keine Update-Vereinbarung mit monatlicher Zahlungsweise Vertraglich geregelt haben, sollten sich die Aktualisierung der Software nicht entgehen lassen. Mit dem Kauf der Service Packs XI ist dies möglich. Die für die Installation benötigte Arbeitszeit ist generell kostenpflichtig.
|
Die Preise für das Service-Pack XI sind:
p+w Kasse/Touch 175,00€
p+w Market EH 290,00€
p+w Market GH 390,00€
p+w MDE PPC 150,00€
p+w Fibu 290,00€
p+w Friedhof 290,00€
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mwst.
Unsere alljährlichen p+w Mitteilungen für das Jahr 2012 sind Online.
Folgende Themen erwarten Sie:
Das TERRA MOBILE INDUSTRY PAD vereinigt die Vorzüge ei-nes robusten Netbooks mit den Vorteilen eines Tablet-PCs. Ex-trem wiederstandfähiges Gehäuse, spritzwassergeschütze …
Immer mehr zusätzliche Funktionen wie Kundenmanagementsysteme und Multimedia Marketing werden heute an die Kassenumgebung angebunden. Solche Anwendungen verlangen von der Hardware mehr Rechenleistung und ständige Verfügbarkeit, gleichzeitig …
Als Informations-Terminal im Kassenbereich, als Unterhaltungsmedium in Shopping-Zentren, als Werbemittel an den Kassen Point of Interest (POI) Systeme haben sich zu einem hilfrei-chen Bestandteil der Kommunikation zwischen …
Der lüfterlose TERRA-Nettop-PC im kompakten platzsparenden Mini-Format mit nur 1,5 Liter Volumen, Windows 7 Professional und kraftvollem …
Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf …
Der TSC TTP-384M Breitformat Thermotransfer Etikettendrucker wurde speziell für Anwendungsbereiche entwickelt, in denen hochwertig gedruckte ..
Der C610 ist ein außergewöhnlich schneller, vielseitiger und preisgünstiger A4-Farbdrucker. Dieser leistungsstarke Drucker ist die ideale Lösung für …
Die aktuelle Version der p+w Software hat die Versionsnummer 3.6.1.1. Im Januar 2012 starteten wir mit der Versionsnummer 3.4.4.5 In dem Zeitraum der letzten 12 Monate wurden mehr als 200 …
Die aktuelle Version der p+w Kasse und der p+w Touchkasse ist 3.6.1.1. Die wichtigsten Änderungen sind …
Die aktuelle Version der P&W MDE hat die Nummer 3.6.1.1. Einige wichtige Änderungen …
Versteckte Videoüberwachung im Innenbereich. Die versteckten Kameras sind praktisch unsichtbar, wodurch sie vor Manipulation …
Wenn Sie die P&W Software (Market, Büro, Friedhof…) im neuen Jahr das erste Mal starten, werden …
Diese sind nur noch über unseren Online-Shop unter www.puw-gmbh.de/shop zu beziehen.
Klicken Sie auf den folgenden Link um zur Komplettversion unserer jährlichen Mitteilung zu gelangen.
p+w Mitteilung 2012